FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Ausbildung an der Technikerschule

Inhaltsverzeichnis


  1. Anmeldung

  2. Ausbildung und Ausbildungsziel

  3. Kosten und Finanzierung

1. Anmeldung


Wie und wann kann ich mich bewerben?

Für Ihre Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Tabellarischer Lebenslauf mit Beschreibung des Bildungsweges
  • Zwei Lichtbilder
  • Kopie des Schulabschlusszeugnisses
  • Kopie des Berufsschulabschlusszeugnisses und des Facharbeiterbriefes
  • Bescheinigungen über die praktischen Tätigkeiten nach der Ausbildung für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr (bis zur Studienaufnahme)

Die Übereinstimmung der jeweiligen Kopie mit dem Original des Zeugnisses wird nach Studienbeginn durch die Technikerschule Bremen überprüft. Soweit die Erfüllung der Zulassungsbedingungen durch Unterlagen nicht nachgewiesen ist, erfolgt die Zulassung auf Treu und Glauben aufgrund Ihrer Angaben. Wir bitten Sie, die fehlenden Unterlagen nach Aufforderung unverzüglich nachzureichen.

Bewerbungsunterlagen
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung an:

Technikerschule Bremen
Schongauer Straße 2
28219 Bremen

oder nutzen Sie unsere Online-Bewerbung auf: www.technikerschule-bremen.de/bewerbung

Einschreibungsfristen
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Die Ausbilung zum/zur Techniker:in steht allen Interessierten offen, die folgende Qualifikationen aufweisen:

  • mindestens den Mittleren Bildungsabschluss,
  • das Abschlusszeugnis der Berufsschule,
  • den erfolgreichen Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung, die dem/der gewählten Techniker:in entspricht und
  • den Nachweis einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens einem Jahr.

Wie kann ich herausfinden, ob mein Berufsabschluss als Voraussetzung für die Techniker Aufstiegsfortbildung geeignet ist?

Im Allgemeinen wird ein Gesellen-Brief oder vergleichbarer Abschluss in der Fachrichtung der Techniker Aufstiegsfortbildung benötigt. Die möglichen Berufsabschlüsse gibt die Senatorin für Kinder und Bildung in einem Erlass (unter diesem Link) vor.

Welchen Berufsabschluss brauche ich, um mit der Ausbildung zum/r Elektrotechniker:in beginnen zu können?

Alle folgende Berufe ermöglichen es, sich zum/r Elektrotechniker:in weiterzubilden:

  • Elektroniker:in für Automatisierung oder Gebäudesysteme,
  • Maschinentechniker:in,
  • Antriebstechniker:in
  • Fachkraft für Veranstaltungstechnik,
  • Industrieelektriker:in,
  • Informations-techische/r-Assistent:in ITA,
  • KFZ-Mechatroniker:in,
  • Mathematisch-technische/r-Assistent:in MaTA,
  • Mechtroniker:in,
  • Physikalisch-technische/r-Assistent:in PhyTA,
  • Systemelektroniker:in

und weitere, die im Erlass (unter diesem Link) genannt sind.

Welchen Berufsabschluss brauche ich, um mit der Ausbildung zum/r Lebensmitteltechniker:in beginnen zu können?

Alle folgende Berufe ermöglichen es, sich zum/r Lebensmitteltechniker:in weiterzubilden:

  • Brauer:in,
  • Bäckerin,
  • Fleischer:in,
  • Bäcker oder Fleischerei Fachverkäufer:in,
  • Destillateur:in,
  • Hauswirkschaftler:in,
  • Koch/Köchin,
  • Konditor:in,
  • Molkereifachmann/frau,
  • Müller:in

und weitere, die im Erlass (unter diesem Link) genannt sind.

Welchen Berufsabschluss brauche ich, um mit der Ausbildung zum/r Maschinentechniker:in beginnen zu können?

Alle folgende Berufe ermöglichen es, sich zum/r Maschinentechniker:in weiterzubilden:

  • Anlagenmechaniker:in,
  • Fertigungmechniker:in,
  • Gießer:in,
  • Industriemechaniker:in,
  • Klemperer:in,
  • Metallbauer:in
  • KFZ-Mechtronik:in,
  • Mechaniker:in für Landmaschinen,
  • Werkzeugmechaniker:in,
  • Zerspanungsmechaniker:in,
  • Zweiradmechaniker:in

und weitere, die im Erlass (unter diesem Link) genannt sind.

Welchen Berufsabschluss brauche ich, um mit der Ausbildung zum/r Chemietechniker:in beginnen zu können?

Alle folgende Berufe ermöglichen, es sich zum/r Chemietechniker:in weiterzubilden:

  • Physik-, Bio- und Chemielaborant:in,
  • Chemiefacharbeiter:in,
  • Chemisch-technische/r-Assistent:in CTA,
  • Fachkraft für Abwassertechnik,
  • Lacklaborant:in,
  • Landwirtschaftlich-technische/r-Assistent:in LaTA,
  • Medizinisch-technische/r-Assisten:in MTA,
  • Milchwirtschaftlicher-Laborant:in,
  • Pharmakant:in,
  • Pharmazeutisch-technischer-Assistent:in PTA,
  • Physikalisch-technischer-Assistent:in PhyTA,
  • Texillaborant:in,
  • Umwelt-technischer-Assistent:in UTA

und weitere, die im Erlass (unter diesem Link) genannt sind.

2. Ausbildung und Ausbildungsziel


Anerkennung des Titles „Staatlich geprüfte/r Techniker:in“

Die Ausbildung erfolgt nach den von der Senatorin für Kinder und Bildung genehmigten Ordnungsmitteln und schließt mit einer Prüfung gem. Ordnung für die Staatliche Prüfung zum/zur Techniker:in im Lande Bremen ab. Nach Bestehen der Prüfung erhält die Teilnehmerin/ der Teilnehmer das Abschlusszeugnis der Technikerschule Bremen. Entsprechend der Aufstiegsfortbildung wird die Berechtigung zuerkannt, die folgende Berufsbezeichnung zu führen:

Staatlich geprüfte/r Techniker:in

  • der Fachrichtung Elektrotechnik Schwerpunkt Energietechnik und Prozessautomation oder Informations- und Kommunikationstechnik
  • der Fachrichtung Lebensmitteltechnik
  • der Fachrichtung Maschinentechnik
  • der Fachrichtung Chemietechnik Schwerpunkt Analytik

Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen
dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung
vom 1. August 2013 (BAnzAT 20.11.2013 B2).

3. Kosten und Finanzierung


Dauer und Kosten der Ausbildung

Die Aufstiegsfortbildung zum/zur Staatlich geprüften Techniker:in Fachrichtung Elektrotechnik dauert zwei Jahre (vier Semester). Die Kosten sind dabei abhängig von der gewählten Fachrichtung.

  • Elektrotechnik, Maschinentechnik, Mechatronik und IT-Cycer-Security:
    1690 Euro pro Semester, individuelle Lehr- und Lernmittel betragen ca. 1000 Euro
  • Lebensmitteltechnik:
    1490 Euro pro Semester, individuelle Lehr- und Lernmittel betragen ca. 100 Euro
  • Chemietechnik (8 Semester in Teilzeit):
    Bitte kontaktieren Sie unseren Kooperationspartner oder sprechen Sie uns an.

Ein eigener PC ist für die Ausbildung zweckmäßig, da nur für den schulinternen Lehr- und Lernbetrieb Computer gestellt werden können. In speziellen Fällen sollte mit den Lehrenden Rücksprache gehalten werden. Zusätzliche Prüfungsgebühren für die Abschlussprüfung werden nicht erhoben (Staatliche Abschlussprüfung).

Abrechnungen und Zeiträume

  • Die Semesterkosten können in zwei Raten gezahlt werden.
  • Für nicht belegte Semester (z.B. bei Studienabbruch oder bei Nichtversetzung) sind Sie von der Zahlung befreit. Einzelheiten regelt der Vertrag.

Finanzielle Förderungen

Zur Teilnahme einer Aufstiegsfortbildung zum Techniker:in können verschiedene Beihilfen beansprucht werden:

Entsprechende Anträge können in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat der Technikschule bearbeitet werden.

Steuerliche Absetzbarkeit

Die Ausbildungskosten können bei der Steuer geltend gemacht werden.

Prämien

  • Abschlussprämie der Freien Hansestadt Bremen
    Mit erfolgreichem Abschluss ist es möglich eine Prämie in Höhe von 4000 Euro von der Freien Hansestadt Bremen zu erhalten. Detailliertere Informationen über die Prämie können beim Sekretariat der Technikerschule erhalten werden. Die Anträge können in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat eingereicht werden.
  • Werbeprämie
    Werben Sie als Angehörige, Ehemalige oder Lernende der Technikerschule neue Interessenten für unsere Aufstiegsfortbildungen. Detailliertere Informationen über die Werbeprämie können beim Sekretariat der Technikerschule erhalten werden. Nehmen Sie direkt Kontakt mit unsrem Sekretariat auf. Es können Werbeprämien bis zu einer Höhe von 100 Euro ausgezahlt werden.